Vertrauen, das sich auszahlt.
Datenschutz, Compliance & Recht – fundiert, pragmatisch, für Unternehmen, die Sicherheit ernst nehmen.
Sie haben genug zu tun. Wir kümmern uns um den Rest.
In einer Welt voller regulatorischer Anforderungen, Datenschutz-Risiken und rechtlicher Fallstricke ist es für Unternehmen heute wichtiger denn je, rechtlich sicher und compliant zu agieren. Doch wer hat schon Zeit, sich durch Verordnungen, Paragraphen und Richtlinien zu kämpfen?
Ob Datenschutzkonzepte, interne Richtlinien, Hinweisgeberschutz oder Vertragsprüfung – wir bieten Ihnen lösungsorientierte Beratung, die funktioniert. Ohne juristisches Kauderwelsch. Ohne leere Versprechungen.
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- Rechtssicherheit: Immer topaktuell über neue Gesetze, Compliance-Anforderungen und Datenschutzrichtlinien informiert
- Kompakte, verständliche Updates zu relevanten rechtlichen Änderungen – speziell für Unternehmen
- Juristische Unannehmlichkeiten vermeiden, compliancekonform – einfach und effizient
Datenschutz
Mehr als nur eine Datenschutzerklärung.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau, der Pflege und der Umsetzung eines wirksamen Datenschutzmanagements – DSGVO-konform, praxisnah und jederzeit nachvollziehbar.

- Datenschutzerklärungen und maßgeschneiderte Lösungen
- Umsetzung und kontinuierliche Überwachung der Datenschutzrichtlinien, damit Ihr Unternehmen stets compliant bleibt
Ihr Vorteil: Rechtssicherheit & Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden.
Compliance
Vermeiden Sie Risiken, bevor sie entstehen.
Compliance ist mehr als nur ein Buzzword – sie ist die Grundlage für integres und nachhaltiges Wirtschaften. Wir helfen Ihnen, Strukturen zu schaffen, die schützen – Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.

- Externer Compliance Manager sowie Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Richtlinien
- Hinweisgeberschutz: Übernahme und Beratung zu Hinweisgebersysteme gemäß EU-Richtlinie 2019/1937
- Schulungen zu Compliance-Themen: u.a. Whistleblowing, Bestechung, Korruption, Interessenskonflikte, Menschenrechte
- Internationale Handelsprozesse: Unterstützung bei rechtlichen Vorgaben
Ihr Vorteil: Klar definierte Verantwortlichkeiten, minimiertes Haftungsrisiko, gestärktes Vertrauen.
Recht
Klar. Verständlich. Auf Ihrer Seite.
Rechtliche Themen sind komplex – müssen aber nicht kompliziert sein. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen

- Vertrags- und Geschäftsrecht: Erstellung, Prüfung und Risikobewertung von z.B. Lizenz-, Liefer-, Kaufverträgen und Geschäftsvorgängen, einschließlich Fusionen und Unternehmensgründungen
- Gründungs- und Unternehmensberatung: Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform und Beratung zur Unternehmensgründung, rechtliche Risiken bei neuen Geschäftsideen
- Arbeits- und Insolvenzrecht: Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, Kündigungen und Insolvenzrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtliche Schulung: Schulungen zu relevanten rechtlichen Themen
Ihr Vorteil: Relevante Rechtssicherheit, ohne Umwege und Fachchinesisch.
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Schützen Sie Ihr Wissen und Ihre Ideen!
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Zugriff SV-Meldeportal
Neu gegründet – und schon meldepflichtig? - Sozialversicherungsmeldungen ab 2023 nur noch über das SV-Meldeportal!
Sichern Sie sich jetzt unsere kostenlose Verfahrensbeschreibung für den Zugriff auf das SV-Meldeportal – praxisnah, verständlich und sofort einsetzbar! Diese kompakte Anleitung richtet sich an Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Lohnbuchhalter und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den Zugang zum SV-Meldeportal erfolgreich beantragen und einrichten.
E-Rechnungspflicht – wussten Sie, dass…
Warum kommt die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen?
- Einführung der E-Rechnung anhand Wachstumschancengesetz am 27. März 2024
- Pflicht zur E-Rechnung gilt künftig für Unternehmen in Deutschland
- Hintergrund ist die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission
- Geplant ist ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer
- Die E-Rechnung ist eine Maßnahme zur Einführung des Meldesystems
- Die EU-Umsetzung des Meldesystems ist ursprünglich bis 2028 geplant
- Deutschland plant sein Meldesystem nach Einführung der EU-Lösung
Was wird sich ändern?
Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Elektronische Rechnung
- Wird künftig in einem strukturierten elektronischen Datenformat gemäß EU-Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen
- Ziel: Automatisierte elektronische Verarbeitung der Rechnungsdaten.
Beispiele zulässiger Formate:
- XRechnung: Schon im öffentlichen Auftragswesen genutzt
- ZUGFeRD: Hybrides Format aus PDF + XML
- Factur-X: Französisches Format, zulässig bei Einhaltung technischer Normen
- PDF, .tif, .jpeg, .docx usw. sind nicht ausreichend
Sonstige Rechnungen sind:
- Papierrechnungen
- Rechnungen in nicht strukturierten elektronischen Formaten (z. B. PDF, JPG,)
Wichtig:
- PDF-Rechnung gilt ab 2025 nicht als elektronische Rechnung, sondern nur als „sonstige Rechnung“
- Sie erfüllt keine Anforderungen strukturierter E-Rechnungen gemäß EN 16931
Wer ist betroffen?
E-Rechnungspflicht gilt für:
- Steuerbare B2B-Lieferungen und -Leistungen
- Unabhängig, ob Haupt- oder Nebenerwerb
- Nur bei Ansässigkeit beider Parteien im Inland
Ansässigkeit im Inland liegt vor bei:
- Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte im Inland
- Alternativ: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- Nur umsatzsteuerliche Registrierung in DE reicht nicht aus
Keine E-Rechnungspflicht für:
- B2C-Umsätze (an private Endverbraucher)
- Grenzüberschreitende B2B-Umsätze
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich:
- E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
- Ohne Zustimmung des Empfängers
Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt grundsätzlich ab 1. Januar 2025:
Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller:
- Übergangszeitraum: 2025 bis 2027
Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 enthält:
- Erste Einzelheiten zur praktischen Umsetzung der E-Rechnung
- Klarstellungen zur Rechtsanwendung im Unternehmensalltag
Bis Ende 2026…
- dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden
- Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig - wie bisher, ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich
- Was sich jedoch ändert ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen müssen
Bis Ende 2027…
Umsatz ≤ 800.000 EUR (im Jahr 2026):
- Papierrechnungen weiterhin erlaubt für B2B-Umsätze in 2027
- Auch nicht strukturierte elektronische Rechnungen (z. B. PDF) zulässig -> Mit Zustimmung des Empfängers
Umsatz > 800.000 EUR (im Jahr 2026):
- Keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr erlaubt (ohne Norm)
- Rechnungsstellung per EDI-Verfahren noch zulässig für 2026 & 2027
→ Auch wenn EDI-Daten nicht dem strukturierten Format nach EN 16931 entsprechen
→ Nur möglich, wenn tatsächlicher elektronischer Datenaustausch stattfindet
Ab 2028…
… sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung zwingend von allen inländischen Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen (B2B-Umsätze) einzuhalten.
Was gilt für den Rechnungsempfänger?
Empfangspflicht für E-Rechnungen ab 1. Januar 2025:
Alle Unternehmen müssen ab 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten – unabhängig davon, ob sie selbst zur Ausstellung verpflichtet sind. Dies gilt auch, wenn der Rechnungsaussteller keine Übergangsregelungen nutzt. Auch Kleinunternehmer oder Unternehmen mit ausschließlich Privatkunden (B2C) sollten den Empfang von E-Rechnungen technisch ermöglichen.
Zustimmungspflicht – nur noch eingeschränkt:
Für E-Rechnungen nach neuem Standard ist keine Zustimmung des Empfängers mehr nötig. Eine Zustimmung ist nur erforderlich bei Rechnungen im nicht-konformen Format (z. B. PDF), Fällen ohne E-Rechnungspflicht (z. B. Kleinbetragsrechnungen, steuerfreie Umsätze) und B2C-Umsätzen (Rechnungen an Privatpersonen)
Fazit: Unternehmen müssen sich jetzt auf den E-Rechnungsempfang vorbereiten – unabhängig von Branche oder Umsatz.
Wie wird die E-Rechnung zukünftig zugestellt? Zulässige Übermittlungswege:
- Versand per E-Mail
- Bereitstellung über elektronische Schnittstelle
- Gemeinsamer Zugriff auf zentralen Speicherort (z. B. Konzernlaufwerk)
- Download über Internetportal
Externe Dienstleister dürfen beauftragt werden, wenn:
- Der Unternehmer sicherstellt, dass alle formalen Anforderungen gemäß UStG eingehalten werden.
Sicherheit: Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach zunächst aus. Das Cyberrisiko steigt bei Dateianhängen, daher sollte eine Prüfung auf Schadsoftware genutzt werden.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind weiterhin als sonstige Rechnung zulässig. Steuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 8–29 UStG sind ausgenommen von der E-Rechnungspflicht.
Kleinunternehmer: Aufgrund der Umsatzsteuerbefreit seit 01.01.2025, nicht zur E-Rechnungsausstellung verpflichtet. Rechnungen sind weiterhin in Papierform oder z. B. als PDF möglich. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen bleibt bestehen!
Aufbewahrungspflichten:
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (unverändert)
- Beachtung der GoB-Grundsätze
- E-Rechnung muss im ursprünglichen strukturierten Datenformat gespeichert werden
- Unveränderbarkeit muss gewährleistet sein
- Bei zusätzlich übermitteltem PDF-Bildformat ➜ trotzdem Archivierungspflicht für das strukturierte Originalformat
Um die Umsetzung der E-Rechnung konform anzuwenden, haben wir eine gratis Anleitung entwickelt, welche die Erstellung einer E-Rechnung abbildet.
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Unsere Kunden sagen
„Endlich mal jemand, der Recht und Datenschutz erklärt, wie es wirklich ist – verständlich und ohne Panikmache. Die Umsetzung war schnell, professionell und genau auf uns zugeschnitten.“
Sven H., Geschäftsführer eines IT-Systemhauses
„Das Team hat uns nicht nur durch den Dschungel der Datenschutz- und Compliance-Anforderungen geführt – sie haben ihn für uns kartografiert. Klare Prozesse, verständliche Erklärungen und immer eine Lösung parat. Besonders beeindruckt hat uns, wie praxisnah und effizient alles umgesetzt wurde. Wir fühlen uns jetzt nicht nur sicherer, sondern sind es auch – rechtlich und organisatorisch.“
Lisa M., Prokuristin eines mittelständischen Produktionsunternehmens
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